Mitgliedschaft beim UOV Reiat

Wir freuen uns über dein Interesse am UOV Reiat. Möchtest du mehr über uns erfahren, uns kennenlernen und an einem Training teilnehmen, dann wende dich an unseren Präsidenten oder ein anderes Vorstandsmitglied.

Unten findest du einen Auszug aus unseren Vereinsstatuten, damit du nachschauen kannst, ob du bei uns mittun darfst.

Du hast uns kennengelernt und möchtest bei uns Mitglied werden? Dann fülle umgehend ein Beitrittsgesuch aus und sende es unserem Aktuar zu.

Beitrittsgesuch.pdf

 

Auszug aus Vereinsstatuten:

3. Mitgliedschaft

Art. 7
Jeder Schweizerbürger, der in bürgerlichen Ehren und Rechten steht und das stimmfähige Alter erreicht oder die Rekrutenschule absolviert hat, kann Mitglied unserer Sektion werden, ...

Art. 8
Schweizerbürger im Jungschützenalter, welche noch nicht das stimmfähige Alter erreicht oder die Rekrutenschule absolviert haben, können als Junioren ordentliche Mitglieder des UOV Reiat werden.

Art. 9
Aufnahmegesuche sind schriftlich oder mündlich an den Vorstand zu richten, welcher über die Aufnahme beschliesst.

Art. 11
Der Verein unterscheidet folgende Mitgliedsarten:
- Aktivmitglieder
- Junioren
- Veteranen (nach den Bestimmungen des SUOV Mitglieder ab 60 Jahren)
- Ehrenmitglieder (und evtl. Ehrenpräsidenten), die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben
- Passivmitglieder